یادواره بیست و هفتمین سالگرد قتل عام زندانیان سیاسی در ایران
Vor
27 Jahren: Massaker an
politischen
Gefangenen im Iran
Verbrechen
gegen die Menschlichkeit - Hinterbliebene der Opfer und
Menschenrechtler fordern, dass die Verantwortlichen für die
Massenhinrichtungen nach internationalem Recht strafrechtlich
verfolgt werden.
m
August 1988 begannen in den Gefängnissen Irans systematische
Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen, die bis Anfang 1989
andauerten. Die Massenhinrichtungen von 1988 zählen zu den
schwersten Menschenrechtsverbrechen des fundamentalistischen Regimes
im Iran. Die Hinrichtungen waren ein in der Geschichte Irans
beispielloser Akt staatlicher Gewalt - beispiellos in der Form,
Intensität und der Art und Weise, wie die Hinrichtungen vollstreckt
wurden. Nach Schätzungen fielen diesem staatlich organisierten
Massenmord bis zu 30000 Menschen zum Opfer.
Unter
den Opfern waren Tausende von Gefangenen, die schon jahrelang unter
unmenschlichen Bedingungen in Haft waren und gegen sie verhängte
Freiheitsstrafen verbüßten. Auch zahlreiche ehemalige politische
Gefangene wurden in dieser Zeit erneut in Haft genommen und
„verschwanden“ dann spurlos. Unter den Opfern waren viele Frauen
und Männer, die wegen Verteilen von Flugblättern, Teilnahme an
Demonstrationen oder der finanziellen Unterstützung von Familien der
politischen Gefangenen inhaftiert waren. Die meisten Hingerichteten
waren Mitglieder der iranischen Oppositionsbewegung PMOI. Betroffen
waren aber auch Mitglieder kleinerer Oppositionsgruppen.
Augenzeugenberichte
ehemaliger politischer Gefangener, die das Massaker überlebten,
besagen, dass die Gefängnisbehörden bereits Anfang 1988 erste
Maßnahmen für die Massenhinrichtungen im Sommer ergriffen. Die
Gefangenen wurden nach ihrer politischen Zugehörigkeit in
Zellenblöcken zusammengelegt, mutmaßliche Unruhestifter in
Isolationshaft verbracht.
Kurz
bevor die Hinrichtungen begannen, wurde vom damaligen Regime-Führer
Khomeini eine geheime Anweisung erlassen, dass Sonderkommissionen
eingesetzt werden sollen, um gegen die politischen Gefangenen aus den
Reihen der PMOI vorzugehen. Diese seien als sog. „Feinde Gottes“
hinzurichten.
Im
Juli 1988 wurden die Gefangenen vollständig von der Außenwelt
isoliert: Fernsehgeräte wurden aus den Abteilungen entfernt, die
staatlichen Rundfunknachrichten nicht mehr über Lautsprecher
übertragen. Familienangehörige wurden an den Gefängnistoren ohne
Erklärung abgewiesen. Drei Monate lang herrschte Ungewissheit über
das Schicksal der politischen Gefangenen.
Überlebende
ehemalige Gefangene berichteten, dass Kommissionen, bestehend aus
einem religiösen Richter, einem Staatsanwalt und einem Angehörigen
des Geheimdienstministeriums, die Gefangenen einem erneuten Verhör
unterzogen. Zunächst wurden die Anhänger und Sympathisanten der
PMOI vor diese "Todeskommissionen" gebracht. Die
ahnungslosen Gefangenen wurden über ihre politische Zugehörigkeit
befragt. Wer sich nicht von der PMOI lossagte und bereit erklärte,
andere Oppositionelle zu denunzieren, wurde nach nur wenigen Minuten
zum Tode verurteilt. Das "Urteil" wurde sofort durch
Erhängen im Gefängnis vollstreckt.
Solche
„Todeskommissionen“ gab es in den Gefängnissen Teherans wie auch
der Provinzstädte. Die Häftlinge sollten ihrer politischen
Überzeugung öffentlich abschwören. Die linken Gefangenen wurden
zusätzlich über ihren religiösen Glauben und ihre Gebetspraxis
verhört. Wer an seiner Überzeugung festhielt und sich nicht als
praktizierender Moslem bezeichnete, wurde hingerichtet.
Vor
der Hinrichtung wurden den Gefangenen die Augen verbunden und sie
wurden an den Galgen geführt, wobei jeweils sechs Personen an einem
Galgen erhängt wurden. Das Hängen erfolgte dabei durch Hochziehen
des um den Hals geschlungenen Seils, um die Gefangenen zu ersticken.
Der Tod trat nach mehreren Minuten ein. In Einzelfällen dauerte es
bis zu 15 Minuten, bis der Hingerichtete verstorben war. Auch Frauen,
die der PMOI angehörten, wurden wie die Männer als „Feinde
Gottes“ erhängt.
Im
Spätherbst wurden die Angehörigen der Hingerichteten, die wegen der
vielen Gerüchte in äußerster Sorge lebten, in die Gefängnisse
bestellt. Sie wurden lediglich über den Tod ihrer Angehörigen
informiert. Über die Exekutionen zu sprechen oder
Trauerfeierlichkeiten abzuhalten, war strengstens verboten. Auch über
die Orte, wo die Opfer verscharrt wurden, schweigen die Behörden bis
heute. Augenzeugen und Familienangehörige wurden eingeschüchtert
und bedroht, damit keine Informationen darüber an die Außenwelt
gelangen.
Die
Hingerichteten wurden von ihren Henkern in namenlosen Massengräbern
verscharrt. Bekannt geworden ist das Khavaran-Gräberfeld im Süden
Teherans. Auf diesem vom Regime zum „Friedhof der Verdammten“
deklarierten Areal herrscht ein strenges Versammlungsverbot, und auch
die Grabpflege ist untersagt. Trotzdem kommen die Hinterbliebenen
hier immer wieder zusammen und nehmen dafür Repressalien durch die
Regimepolizisten in Kauf. Sie kommen mit Blumen und Fotos ihrer 1988
getöteten Ehemänner, Brüder, Söhne, Ehefrauen, Schwestern und
Töchter. Sie gedenken der Toten und verlangen Aufklärung. Sie
tragen dazu bei, dass dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit
nicht in Vergessenheit gerät. Die Angehörigen fordern die
Aufklärung der grausamen Vorgänge. Sie verlangen Klarheit darüber,
unter welchen Umständen die politischen Gefangenen getötet und wo
die Leichen vergraben wurden.
Die
Verantwortlichen für das Massaker von 1988 haben nach wie vor hohe
Machtpositionen innerhalb des Regimes im Iran inne. Viele hochrangige
Vertreter des aktuellen Regimes, von der Regierung bis hin zur Justiz
und zum Geheimdienstapparat, waren bei dem Massaker direkt
involviert.
Menschenrechtler
und Hinterbliebene haben die Vereinten Nationen aufgerufen, das
Massaker von 1988 offiziell als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
anzuerkennen, damit die Täter nach internationalem Recht
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Derartige
Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben,
gleichgültig wann sie begangen wurden.
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